Das Verkehrszeichen 1022-10 „Radverkehr frei“ ist ein rechteckiges Zusatzschild mit weißem Grund, schwarzem Rand und schwarzer Beschriftung. Es zeigt oben das Fahrrad-Sinnbild, darunter steht das Wort „frei“.
Bedeutung: Die Zusatztafel 1022-10 wird mit einem Verkehrszeichen kombiniert. Sie macht darauf aufmerksam, dass der Radverkehr von den Regelungen dieses Verkehrszeichens ausgenommen ist.
Einsatz: Das Zeichen 1022-10 kann mit Vorschriftzeichen wie zum Beispiel „Verbot der Einfahrt“ (VZ 267) kombiniert werden – etwa um eine Einbahnstraße für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung freizugeben – oder dem Zeichen „Gehweg“ (VZ 239), um Radfahrenden die Nutzung des Gehwegs zu ermöglichen. Das Zusatzzeichen 1022-10 wird in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das es sich bezieht, angebracht.
VZ 1022-10 Radverkehr frei im Überblick
- der Radverkehr ist ausgenommen
- bezieht sich auf das Verkehrszeichen, mit dem es kombiniert ist
- Anbringung in der Regel unterhalb des Bezugszeichens
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